Im Laderoboter ist derzeit ein Stromzähler mit einer Fehlertoleranz von ± 2% integriert. Die aktuellen Laderoboter Easee Home & Charge sind nicht MID- bzw. Eichrechtskonform. Wir arbeiten an einem MID-konformen Produkt, dessen Einführung in Zukunft geplant ist.
Die MID- bzw. Eichrechtskonformität wird dann notwendig, wenn die Abrechnung gegenüber Dritten erfolgen soll. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Ladeeinrichtung auf öffentlichem oder privatem Grund befindet.
Für die Rückerstattung des Ladestroms, mit dem ein Dienstwagen zu Hause geladen wurde, durch den Arbeitgeber ist der aktuell integrierte Zähler ausreichend, wenn der Ladepunkt nur durch ein Fahrzeug genutzt wird und der Arbeitgeber auf eine ladevorgangsscharfe Aufzeichnung verzichtet. Dies sollte in der Dienstwagenregelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
In den hier genannten Konstellationen ist laut einem Beschluss der AG Mess- und Eichwesen (AGME) vom Februar 2020 ein nicht eichrechtskonformes Messgerät ausreichend.
Abrechnung
Um den privaten Stromverbrauch zum Laden eines Dienstwagens geltend zu machen, gibt es aktuell zwei Abrechnungsmodelle. Zum einen können die Kosten über einen monatlichen Pauschalbetrag als Auslagen geltend gemacht werden oder der Stromverbrauch wird nach kWh abgerechnet.
Modell 1 – pauschal (gegenüber Finanzamt)
- Der Arbeitgeber bietet keine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz:
- 70€ / Monat pauschal für einen rein elektrischen Dienstwagen
- 35€ / Monat pauschal für ein Hybridfahrzeug
- Der Arbeitgeber bietet eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz:
- 30€ / Monat pauschal für einen rein elektrischen Dienstwagen
- 15€ / Monat pauschal für ein Hybridfahrzeug
Modell 2 - nach Verbrauch kWh (laut Vereinbarung mit dem Arbeitgeber)
Eine Alternative zur pauschalen Abrechnung stellt die kWh-basierte Abrechnung des Stromverbrauchs dar, wenn der Arbeitgeber diese wünscht. Die Abrechnung kann in diesem Fall über einen separaten Stromzähler oder direkt über die Verbrauchsberichte des Easee Laderoboters erfolgen.